Mobilität
Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen Internationalen Führerschein besitzen, dürfen damit in Deutschland Kraftfahrzeuge führen., Die Fahrerlaubnis gilt für die Klassen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist und solange sie sich vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Die ansonsten obligatorische Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Ab Wohnsitznahme in Deutschland kann der ukrainische Führerschein dann für 6 Monate ohne weitere Prüfung benutzt werden, dies kann gegebenenfalls um weitere 6 Monate verlängert werden. Danach muss nach derzeitigem Stand die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dafür ist keine Ausbildung notwendig, jedoch die theoretische und praktische Prüfung.
Seit 1. März 2022 können Vertriebene aus der Ukraine, die aus Polen, Tschechien oder Österreich nach Deutschland einreisen, mit ihrem ukrainischen Ausweisdokument einreisen. Es ist keine Fahrkarte notwendig.
Wenn Sie anschließend zu Freunden, Verwandten oder Bekannten mit einem Fernverkehrszug (ICE, TGV, RJX, IC/EC) weiterreisen wollen, erhalten Sie in jedem DB Reisezentrum bzw. jeder DB Agentur ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort.
Nahverkehrszüge können Sie ohne jegliche Fahrkarte, allein mit Ihrem Ausweisdokument nutzen.
Die Deutsche Bahn bietet das kostenlose helpukraine-Ticket an. Wer in Deutschland angekommen ist und im Rahmen der Flucht weiterreisen möchte, erhält im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt, das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt. Bitte zeigen Sie Ihren ukrainischen Ausweis (Pass/ID) oder Ihren ukrainischen Aufenthaltsnachweis dann bei der Fahrkartenkontrolle im Zug mit vor. Sie können dieses Ticket in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in Deutschland erhalten. Es gilt für Fahrten im Fern- und Nahverkehr. Sie können im Rahmen Ihrer Weiterfahrt damit kostenfrei zu jedem Zielbahnhof fahren. Dieser kann auch im Ausland liegen.
Die Deutsche Bahn ist noch in der Abstimmung mit ihren Partnerbahnen. Aktuell können Sie Ziele in folgenden Ländern erreichen:
Belgien, Dänemark, Frankreich (ICE, TGV und Thalys), Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien sowie Südtirol, wenn Sie einen Eurocity nutzen, der bis Verona, Bologna oder Venedig fährt.
Ein "helpukraine"-Ticket ist zwei Tage lang gültig.
Ja, Sie können Ihre Kinder mitnehmen. Kinder unter 15 Jahre werden auf die Fahrkarte des Erwachsenen mit eingetragen. Jugendliche ab 15 Jahren erhalten ein eigenes Ticket in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in Deutschland.
Hunde können mitgenommen werden. Sie müssen angeleint sein und dürfen Mitreisende nicht stören. Ein zusätzliches Ticket wird nicht verlangt.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, können kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte "0-Euro-Tickets", wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument.
Flixbus ist ein privates Fernbusunternehmen mit einem umfassenden Streckenangebot. Flixbus bietet allen ukrainischen Geflüchteten Freitickets zur Reise an.
Die Vergabe von Freitickets für Flixbus funktionert folgendermaßen:
Um ein Ticket zu erhalten, senden Sie bitte Ihren Antrag an diese E-Mail-Adresse: service(at)flixbus.com.ua.
Der Antrag muss alle nachstehenden Informationen enthalten:
- E-Mail-Titel: UKRAINE (obligatorisch, um die Anfrage zu bearbeiten!)
- ABFAHRTSSTADT (Przemyśl / Rzeszów / Suceava / Tulcea) - ANKUNFTSSTADT, Datum und Uhrzeit der Abreise (Verbindungen sind auf der Website global.flixbus.com zu finden);
- Vor- und Nachname des Reisenden;
- Telefonnummer;
- E-Mail-Adresse (SEHR WICHTIG: das Ticket wird an die angegebene Adresse geschickt!).
Nach dem Senden einer E-Mail an die oben genannte Adresse erhalten Sie möglicherweise eine automatisierte Antwort - bitte ignorieren Sie diese und warten Sie auf den direkten Kontakt mit einem Mitarbeiter. Das Kundendienstteam wird die Anfragen mit höchster Priorität bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es bei großem Anfrageaufkommen einige Stunden dauern kann, bis Ihr Ticket bearbeitet wird.
Mehr Informationen zu Flixbus, das Angebot von Flixbus sowie die Vergabe zu den Freitickets finden Sie direkt auf der Unternehmenswebsite unter dem folgenden Link:
https://corporate.flixbus.com/de/flixbus-unterstuetzt-die-ukraine/
Weitere Informationen zum Thema Mobilität, z.B. zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw, finden Sie beim Bundesverkehrsministerium.
Telefonieren, Konto, Geldtransfer und Versicherungen
In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2022 kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Aus der Ukraine geflüchtete Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bekommen die kostenlose SIM-Karte über offizielle Hilfsorganisationen oder in den Telekom-Shops.
Auch der Anbieter Vodafone stellt über Flüchtlingsunterkünfte SIM-Karten zum Telefonieren und Surfen innerhalb der ersten drei Monate kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus stellt o2 Telefónica kostenlose SIM-Karten mit einer monatlichen Flatrate für Anrufe sowie einem monatlichen Datenvolumen für Geflüchtete aus der Ukraine bereit.
Jede Bank muss ein Basiskonto anbieten. Die Bank selbst kann dabei frei gewählt werden. Bei der Wahl sollte unter anderem darauf geachtet werden, wo man Geld kostenlos abheben kann und wie hoch die Gebühren für die Kontoführung sind.
Hilfreich bei der Kontoeröffnung kann ein Dolmetscher sein, wenn Ukrainerinnen und Ukrainer nicht so gut Deutsch oder Englisch sprechen. Eine Übersicht der dem Integrationsministerium bekannten rheinland-pfälzischen Sprachmittlungspools für Ukrainisch finden Sie hier, die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei der Kontoeröffnung muss die Identität in der Regel mit einem Pass nachgewiesen werden. Gemäß der Aufsichtsmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 7. April 2022 können Banken auch für diejenigen Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ein Basiskonto eröffnen, die weder einen ukrainischen Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card Modell 2015 besitzen und auch (noch) nicht über ein Ausweisersatzpapier verfügen, wie beispielsweise einen Ankunftsnachweis gem. § 63a Asylgesetz (AsylG).
Voraussetzung ist, dass der Bank bei Kontoeröffnung neben einem ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird.
Wenn Sie von Deutschland aus Geld in die Ukraine überweisen wollen, haben Sie die Möglichkeiten einer Auslandsüberweisung bei einer Bank oder eines Geldtransfers über verschiedene Anbieter.
Bei einer Auslandsüberweisung müssen Sie bei der Bank ein spezielles Formular ausfüllen. Bei Überweisungen in Nicht-EU-Länder können Gebühren anfallen, die sowohl von der Bank des Empfängers als auch von der Bank in Deutschland erhoben werden. Auf dem Formular können Sie festlegen, ob Sie alle Kosten übernehmen, die Kosten zwischen Ihnen und dem Empfänger oder der Empfängerin geteilt werden oder dieser bzw. diese die Kosten komplett übernehmen soll. Die Ausführung ist nur in den aufgeführten Währungen möglich.
Für Auslandsaufträge gelten gesonderte Konditionen, die Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank entnehmen können. Erkundigen Sie sich vorab auch wegen eventueller aktueller Sonderkonditionen für Überweisungen in die Ukraine.
Gut zu wissen: Die Gebühren für Auslandsüberweisungen in die Ukraine können bis zu zehn Prozent der Überweisungssumme betragen. Transferieren Sie zum Beispiel 1000 Euro, müssen Sie mit Gebühren von bis zu 100 Euro pro Überweisung rechnen.
Es lohnt der Vergleich, ob Geldtransferanbieter eine kostengünstigere Alternative sind. Für den Transfer müssen oft keine Gebühren gezahlt werden, denn eine Einnahmequelle solcher Anbieter ist der Währungsumtausch. Vergleichen Sie deshalb bei der Wahl eines Geldtransferanbieters sowohl die Transfergebühren als auch die Wechselkurse. Gebühren, Wechselkurse und Steuern können abhängig von Anbieter, Vertriebskanal und -standort variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Sie können Gebühren und Wechselkurse der jeweiligen Anbieter auch vorab über das Vergleichsportal www.Geldtransfair.de vergleichen, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird.
Bevor Sie eine Auslandsüberweisung oder einen Geldtransfer in die Ukraine tätigen, sollten Sie sich über die aktuelle Lage vor Ort erkundigen. Denn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist es für die Banken auch außerhalb der Kampfzonen schwierig, ihren normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei Überweisungen kommen. Zudem können ukrainische Banken aufgrund von Devisenmangel oft nur Auszahlungen in Hryvnia (UAH) vornehmen, die wegen Bargeldmangel auch limitiert sein können.
Informationen zur Rentenversicherung in ukrainischer Sprache für Geflüchtete finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Haustiere
Für die Einreise in die EU müssen Hunde, Katzen und Frettchen bestimmte tiergesundheitliche Anforderungen erfüllen, die insbesondere eine Einschleppung der in der Ukraine immer wieder vorkommenden Tollwut verhindern sollen.
Um Menschen, die ihre Hunde, Katzen oder Frettchen mit auf die Flucht genommen haben, in dieser schwierigen Situation aber einen unbürokratischen Grenzübertritt zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten nahegelegt, die Einreisebestimmungen für diese Tiere zu erleichtern. Dem ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefolgt. Es gelten daher vorübergehend für die Einreise von Heimtieren in Begleitung ihrer Halter aus der Ukraine erleichterte Bedingungen: Auch wenn es keine Papiere für das Tier und keinen Nachweis einer Tollwutimpfung gibt, ist es erlaubt, Haustiere aus der Ukraine über die Grenze zu bringen. Eine Genehmigung muss vorher nicht beantragt werden.
Folgende Tiere fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen:
- Tiere aus Tierheimen / Sheltern;
- Streunerhunde und -katzen;
- Sendungen von Heimtieren in größerer Anzahl oder gewerbsmäßig / zu Handelszwecken.
Um Tollwut bei den mitgebrachten Tieren auszuschließen, sollen aus der Ukraine Vertriebene sich bei Ankunft in Rheinland-Pfalz bei der zuständigen Veterinärbehörde melden, d. h. dem Veterinäramt der lokalen Kreisverwaltung. Das Veterinäramt erfasst dann die Tiere aus der Ukraine sowie deren Tierhalter, stellt den Gesundheitsstatus im Hinblick auf die Tollwut fest und leitet gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ein (Isolierung der Tiere, Gesundheitsuntersuchung, Kennzeichnung, Tollwut-Impfung, Tollwut-Antikörper-Bestimmung etc.).
Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Heimtiere von Vertriebenen relativ gering ist, werden Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine einreisen, gebeten, Kontakte ihrer Haustiere zu anderen Tieren und zu Menschen möglichst zu vermeiden und besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten.
Zudem sollte schnellstmöglich eine Tierärztin oder ein Tierarzt Ihr Tier untersuchen, um gegebenenfalls neben einer Tollwut-Impfung noch weitere Impfungen durchzuführen. Darüber hinaus wird das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet.
Nach der erfolgreichen Kennzeichnung beim Tierarzt bzw. bei der Tierärztin kann dort in der Regel auch die Registrierung bei "FINDEFIX", dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, übernommen werden. Sobald Sie die Chipnummer haben, können Sie die Registrierung auch selbst von zuhause aus über die Online-Registrierung erledigen. Das ist kostenfrei. Sollte Ihr Haustier in der ungewohnten Umgebung entlaufen, ist es mit der Registrierung möglich, es schnell wiederzufinden. Für Ukrainerinnen und Ukrainer mit Tieren bietet FINDEFIX rund um die Uhr einen vereinfachten Service an: www.findefix.com
Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die mit ihren Haustieren geflohen sind, können ihre Tiere in 38 europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, kostenlos tierärztlich versorgen lassen. Das von der Tierschutzorganisation Humane Society International (HSI) zusammen mit FVE und FECAVA ins Leben gerufene Programm "Vets for Ukrainian Pets" übernimmt bis zum 21. Mai 2022 die Behandlungskosten von bis zu fünf Hunden, Katzen, Pferden oder anderen Heimtieren in Höhe von bis zu 250 Euro pro Tier für Akutversorgung und Medikamente, Tollwut- und andere Impfungen sowie Mikrochipping und medizinische Untersuchungen. Tierärzte/-innen können die Kostenerstattung auf der Website www.vetsforukraine.com beantragen.
Alle weiteren notwendigen Informationen stehen dort zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Informationen sind dort auch in ukrainischer und russischer Sprache zu finden.
Offene Fragen?
Weitere Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Eine Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist möglich über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48 0 bzw. per Mail an: info(at)vz-rlp.de
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet auch Beratung mit einer Sprachmittlerin bzw. einem Sprachmittler per Video an.
Mit diesem digitalen Angebot kann die Verbraucherzentrale bei der Beratung von Geflüchteten eine Übersetzerin oder einen Übersetzer zur Beratung hinzuziehen.
Sprachbarrieren können so digital überwunden werden.