Schule
Schulaufenthalt relevante Fragen
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen (Jahrgangsstufe 1 – 4) besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Sie melden Ihr Kind direkt bei der zuständigen Grundschule an. Ältere Schülerinnen und Schüler können direkt an einer geeigneten Schule der Sekundarstufe I (Realschule plus, Gymnasium oder Integrierte Gesamtschule) ihrer Wahl angemeldet werden. Nähere Informationen zum Schulsystem in unterschiedlichen Sprachen erhalten Sie unter: https://bm.rlp.de/service/publikationen/details/837
Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten. Sie dürfen sich bis zu 90 Tagen visumfrei in Deutschland aufhalten. Bereits jetzt sind diese Kinder und Jugendlichen schulbesuchsberechtigt und können bei den örtlichen Schulen zum Schulbesuch angemeldet werden. Es besteht jedoch noch keine Schulpflicht.
Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder und Jugendliche im schulbesuchspflichtigen Alter ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit schulbesuchspflichtig.
Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind nicht schulbesuchspflichtig, können jedoch am Unterricht teilnehmen, der von Lehrkräften in den Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten wird. Sobald eine Zuweisung an eine Gemeinde erfolgt ist, sind auch diese Kinder und Jugendlichen schulbesuchspflichtig und müssen die örtlichen Schulen besuchen.
Informationen zum Schulsystem in Rheinland-Pfalz in mehreren Sprachen unter anderem auch in Ukrainisch finden Sie hier: https://bm.rlp.de/service/publikationen/details/837
Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen können an einem Feriensprachkurs teilnehmen. Die Kurse finden in Kooperation mit den örtlichen Volkshochschulen statt. Dieses Angebot ist kostenlos und wird vom Ministerium für Bildung gefördert. Anmeldungen dafür sind über die jeweils besuchte Schule möglich.
Bei Aufnahme in einer Schule besteht auch für ukrainische Kinder und Jugendliche die Verpflichtung den Masernschutzstatus nachzuweisen. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist, wenn der Nachweis kurzfristig nicht erbracht werden kann.
Der Masernschutzstatus nach dem Masernschutzgesetz kann erbracht werden durch:
- den Impfpass, aus dem sich zwei Masernimpfungen ergeben, oder
- eine ärztliche Bescheinigung über zwei dokumentierte Masernimpfungen, oder
- über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis) oder
- eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist. (medizinische Kontraindikation)
Ja. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen. Bis zum 31. Juli 2022 gibt es eine Übergangsfrist. Danach ist die Schulleitung verpflichtet, Schülerinnen und Schüler ohne Nachweis an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Відвідування школи та уроки
Багато українських біженців вже живуть з членами сім'ї або знайомими. Їм дозволяється перебувати в Німеччині до 90 днів без візи. Ці діти та молодь вже мають право відвідувати школу і можуть бути зареєстровані в місцевих школах для їх відвідування. Однак навчання ще не є обов'язковим.
З моменту призначення до муніципалітету, діти та молоді люди шкільного віку мають своє «звичайне місце проживання» в Рейнланд-Пфальці і тому зобов'язані відвідувати школу.
Діти та молодь у центрах прийому не зобов'язані відвідувати школу, але можуть брати участь у уроках, які пропонуються при таких центрах. Як тільки зроблено призначення до муніципалітету, ці діти та молодь зобов'язані відвідувати місцеву школу.
Інформацію про шкільну систему в Рейнланд-Пфальці кількома мовами, в тому числі і українською, можна знайти тут:
https://migration.bildung-rp.de/links-und-materialien/das-schulsystem-in-rheinland-pfalz.html
Діти та молодь, які мало знають німецьку мову, можуть взяти участь у мовному курсі під час канікул. Курси проходять у співпраці з місцевими центрами освіти. Ця пропозиція є безкоштовною і спонсується Міністерством освіти. Реєстрація можлива через школу, яку ваша дитина на даний час відвідує.
Schülerbeförderung, Ganztagsschule, Schulbuchausleihe
Alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, sind zu der zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen Schule zu befördern, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Sobald ukrainische Schülerinnen und Schüler bei einer Gemeinde gemeldet sind, haben sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt und damit auch Anspruch auf Schülerbeförderung.
Auch für diese Schülerinnen und Schüler soll sichergestellt werden, dass sie die Schule besuchen können. Hierzu sollten sich die Schulen mit ihrem jeweiligen Träger der Schülerbeförderung in Verbindung setzen. Ziel ist hierbei die Ausstellung von Bescheinigungen, die den Schülerinnen und Schülern die vorläufige Inanspruchnahme der entsprechenden Transportmittel ermöglichen.
Geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine soll auch im laufenden Schuljahr eine Teilnahme an der Ganztagsschule ermöglicht werden, wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dies wünschen und sie dafür anmelden. Dies gilt ebenso für die Teilnahme am Mittagessen. Diese soll vom ersten Tag an gewährt werden.
Sobald gegenüber einer staatlichen Stelle ein Schutzgesuch geäußert oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde, besteht eine Leistungsberechtigung auf Bildung und Teilhabe. Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die dafür entstehenden Aufwendungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Sprechen Sie den Schulträger an. Dieser ist zuständig und hat Kenntnis von den Regelungen.
Ja. Relevant ist die aktuelle Einkommenssituation. Erhält eine Familie ausschließlich staatliche Leistungen, kann im laufenden Schuljahr 2021/2022 auf die Vorlage von Einkommensnachweisen verzichtet werden. Bei den Anträgen auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2022/2023 sollten die Bewilligungen mit der Auflage versehen werden, dass die Eltern den fehlenden Einkommensnachweis nachreichen müssen, sobald er ihnen vorliegt. In der Regel wird dies der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen sein.
Ukrainische Lehrkräfte
Ukrainische Lehrkräfte, die über eine Arbeitserlaubnis verfügen, können zunächst im Rahmen von befristeten Verträgen im Klassen- oder Fachunterricht bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine mitwirken oder für andere pädagogische Aufgaben eingesetzt werden. Sofern diese über Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen, ist auch ein Einsatz als Sprachmittler denkbar.
Hier geht es zum Bewerbungsportal
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, als Lehrkraft oder Betreuungskraft in einer Schule zu arbeiten. Verfügen Sie über Qualifikationen als Lehrkraft, registrieren Sie sich auf der Startseite der ADD unter: https://add.rlp.de/de/startseite/
Möchten Sie sich als Betreuungskraft bewerben, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an schule.ukraine(at)add.rlp.de senden. Sobald Ihre Nachricht gesichtet und erfasst ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Benötigen Sie vorab eine erste Beratung und weitere Informationen rufen Sie bitte die Hotline 06131-166 200 an.
Українські вчителі
Українські вчителі, які мають дозвіл на роботу, можуть спочатку брати участь в індивідуальній підтримці учениць та учнів з України або брати участь в інших педагогічних завданях в рамках строкових контрактів у класному або предметному викладанні. Якщо вони володіють німецькими або англійськими навичками, також можна працювати в якості мовного посередника.
Sprachförderung/Sprachbarrieren
Schülerinnen und Schüler, die geringe oder keine Deutschkenntnisse haben, brauchen eine besondere Förderung. Daher bietet das rheinland-pfälzische Sprachförderkonzept auch in diesem Bereich vielfältige Hilfen und Unterstützungsangebote an. Beim Spracherwerb stehen die Deutschintensivmaßnahmen im Zentrum der schulischen Arbeit.
Auch die ukrainischen Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse besuchen die an den Schulen eingerichteten Sprachfördermaßnahmen; nach Bedarf können Deutsch-Intensivkurse neu eingerichtet werden. Dafür stellt das Land Rheinland-Pfalz dann zusätzliche Sprachförderlehrkräfte ein.
Der Unterricht für die neu angekommenen Schülerinnen und Schüler erfolgt entweder in innerer Differenzierung im Regelunterricht. oder in teilweiser äußerer Differenzierung. Es können auch weitere zusätzliche Betreuungs- oder Fördermaßnahmen eingerichtet werden – Unterricht mit Unterstützung digitaler Medien (auch in ukrainischer Sprache) ist ebenfalls möglich.
Gemeinsam mit der Schulaufsicht wird der Bedarf an Herkunftssprachenunterricht in ukrainischer Sprache geprüft. Dieser kann nachfrageorientiert eingerichtet werden, sofern die Vorgaben hierfür erfüllt sind (Anzahl der angemeldeten Kinder, personelle und räumliche Ressourcen).
Es gibt mehrere Organisationen in Rheinland-Pfalz sowie lokale Vereine, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittler innen herstellen können. https://mffki.rlp.de/themen/sprachermittlung-in
Falls Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher benötigen, können Sie sich auch an DOOR (Dolmetschen im sozialen Raum) unter https://door-rlp.info/ wenden.
Für die Aufnahmegespräche steht allen Schulen ein deutsch-ukrainischer Fragebogen für das Aufnahmegespräch zum Download zur Verfügung https://migration.bildung-rp.de/links-und-materialien/mehrsprachiger-fragebogen-fuer-aufnahmegespraeche.html.
Мовна підтримка/мовні бар'єри
Учениці та учні, які мало або взагалі не знають німецької мови, потребують особливої підтримки. З цієї причини концепт землі Рейнланд-Пфальц також пропонує широкий спектр послуг допомоги та підтримки в цьому питанні. Основою шкільної роботи є інтенсивне вивчення німецької мови.
Українські учениці та учні, які не володіють німецькою мовою, також можуть відвідувати заходи з мовної підтримки, запроваджені в школах; при необхідності можуть бути створені інтенсивні курси німецької мови. З цією метою земля Рейнланд-Пфальц буде наймати додаткових вчителів мови.
Уроки для новоприбулих учениць та учнів проходять або під час регулярних уроків або частково поза уроками. Також можуть бути створені інші додаткові заходи підтримки, також можливі уроки за підтримки цифрових медіа (також українською мовою).
Спільно зі шкільною інспекцією вивчається потреба у викладанні української мови. Це може бути створено в орієнтований на попит спосіб, за умови дотримання вимог до цього (кількість зареєстрованих дітей, людські та просторові ресурси).
Є кілька організацій в Рейнланд-Пфальц, а також місцеві асоціації, які пропонують мовне посередництво або можуть встановити контакт з добровільними мовними посередниками:
https://mffki.rlp.de/themen/sprachermittlung-in
Якщо вам потрібен перекладач, ви також можете зв'язатися з DOOR (інтерпретація в соціальному просторі) за адресою: https://door-rlp.info/
Тут ви зможете зкачати німецько-українську анкету для вступної співбесіди в усі види шкіл:
Weitere Informationen
Hinweise zur Ansprache und Aufbereitung von Krieg und Flucht im Unterricht sowie zur Ankunft ukrainischer Kinder und Jugendlicher in rheinland-pfälzischen Schulen finden Schulleitungen und Lehrkräfte auch auf den Internetseiten des Pädagogischen Landesinstitutes.
Hinweise für Eltern mit Schulkindern
- Інформація щодо організації освітнього процесу для українських дітей, які внаслідок анресії Російської Федерації евакуйовані з місця постійного проживання
- Information on the organisation of the educational process for Ukrainian children who were evacuated from their place of permanent residence as a result of the aggression by the Russian Federation
Rundschreiben
- Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine
15. März 2022 - Informationen zur Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher
30. März 2022 - Hinweise zum ukrainischen Schulsystem
Kontakt
Ministerium für Bildung
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Frau Nicola Framm
E-Mail: nicola.framm(at)bm.rlp.de
Frau Alexandra Schlupp
E-Mail: alexandra.schlupp@bm.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Ansprechpersonen für die Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen
Frau Luzia Haubrich
Telefon: +49(651) 9494-344
Telefonische Sprechzeiten: Mo/Di/Do: 11.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: luzia.haubrich@add.rlp.de
Frau Stefanie Heß
Telefon: +49(651) 9494-949
Telefonische Sprechzeiten: Mo/Di/Do: 11.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: stefanie.hess@add.rlp.de