| Landesaufnahmegesetz

Änderung des Landesaufnahmegesetzes ebnet Weg zur Verteilung von 64 Millionen Euro an die Kommunen

In den Landtag wurde heute eine Änderung des Landesaufnahmegesetztes eingebracht, mit der die Verteilung von Bundesmitteln an die Kommunen geregelt werden soll. Diese Bundesmittel sollen die Kosten ausgleichen, die den Kommunen durch die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge entstanden sind.

„Die Landkreise und kreisfreien Städte haben bislang die Hauptlast bei der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Vertriebenen getragen. Der Landtag hat den Kommunen bereits 20 Millionen Euro Landesgeld zur Verfügung gestellt. Mit der Änderung des Landesaufnahmegesetzes wollen wir weitere 64 Millionen Euro vom Bund an die Kommunen weiterleiten“, sagte Integrationsministerin Binz. Die zusätzlichen Bundesgelder gehen auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zurück. Insgesamt würden die rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2022 somit Sondermittel in Höhe von 84 Millionen erhalten. 

„Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge verteilen sich unterschiedlich stark auf die Kommunen. Kommunen, die mehr ukrainische Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben, sollen deshalb auch mehr Geld erhalten“, stellte Integrationsministerin Binz fest. Aus diesem Grund sieht die eingebrachte Änderung des Landesaufnahmegesetzes einen Verteilschlüssel vor, der sich an der Zahl der tatsächlich aufgenommenen ukrainischen Kriegsflüchtlinge orientiert.
 

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