„Das Landesaufnahmegesetz und die zusätzlichen Mittel in Höhe von 267,2 Mio. Euro schaffen für die Kommunen Planungssicherheit für das kommende Jahr 2024. In Reaktion auf die außerordentlichen Herausforderungen in der Fluchtaufnahme, insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, sind starke und zielführende Antworten des Landes geboten. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung“, erläutert Integrationsministerin Katharina Binz.
Die Mittel in Höhe von 267,2 Mio. Euro werden zusätzlich zur regulären Aufwendungserstattung auf Basis des Landesaufnahmegesetzes gezahlt. Die festgeschriebene Auszahlung der Mittel nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen garantiert, dass diese Hilfen zeitnah in den Kommunen ankommen werden.
Die Sondermittel setzen sich aus einer Landespauschale in Höhe von 200 Mio. Euro sowie der Weiterleitung der Bundesmittel in Höhe von 67,2 Mio. Euro an die Kommunen zusammen. Damit leitet das Land den rheinland-pfälzischen Kommunen die in der Ministerpräsidentenkonferenz im November vereinbarten Mittel des Bundes im Bereich der Flüchtlingsfinanzierung weiter. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt auf Basis der geltenden einwohnerbasierten Verteilquoten.
Die vom Land bereitgestellten 200 Mio. Euro werden wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt:
- 131,3 Mio. Euro, also rund zwei Drittel der Landespauschale, werden auf Basis eines einwohnerbezogenen Schlüssels verteilt.
- Weitere 65,7 Millionen Euro, rund ein Drittel, werden unter Berücksichtigung der heterogenen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine verteilt.
- Daneben wird das Land auch im Jahr 2024 die Standortkommunen von Aufnahmeeinrichtungen des Landes gezielt mit einem Betrag von 3 Millionen Euro - und somit 1,4 Millionen Euro mehr als im Jahr 2023 - unterstützen.
„Das gute Gelingen der Integration der vielen schutzsuchenden Menschen in Rheinland-Pfalz liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse des Landes. Das Land nimmt die Sorgen und Bedarfe der Kommunen ernst und lässt sie bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht alleine. Mit dem Landesaufnahmegesetz beweist sich das Land – wie schon in den Jahren 2022 und 2023 – als verlässlicher Partner der Kommunen bei der gemeinsamen Bewältigung der Herausforderungen in der kommunalen Fluchtaufnahme“, ergänzt Integrationsministerin Binz.