| Landesaufnahmegesetz

Integrationsministerin Katharina Binz: „Landesaufnahmegesetz schafft mit 121,6 Millionen Euro Planungssicherheit für Kommunen bei der Fluchtaufnahme“

Im Rahmen eines Spitzengesprächs der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde im Mai 2023 über das weitere Vorgehen bei der Fluchtaufnahme beraten.

Mit der heutigen Änderung des Landesaufnahmegesetzes setzt das Land nun die dort gegebenen Zusagen des Landes rechtsverbindlich um.  

Integrationsministerin Katharina Binz erläutert: „Das Landesaufnahmegesetz und die hierüber zur Verfügung gestellten 121,6 Millionen Euro schaffen für die Kommunen Verbindlichkeit für 2023. Die Fluchtaufnahme stellt aktuell Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen vor große Herausforderungen. Neben dem Ausgleich der Kosten für Aufnahme und Unterbringung sieht das Landesaufnahmegesetz auch Mittel für Integration und Digitalisierung vor. Das Land leistet seinen Beitrag und lässt die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch weiterhin bei der gemeinsamen Bewältigung der Fluchtaufnahme nicht im Stich!“

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