| Rückkehrberatung

Integrationsministerium unterstützt die Kommunen bei der freiwilligen Rückkehr im Jahr 2024 mit 2,25 Mio. Euro

Am 4. und 5 Juli 2024 kommen Rückkehrberatende aus ganz Rheinland-Pfalz zu einer Fachtagung der Landesinitiative Rückkehr in Trier zusammen. Es handelt sich um die erste landesweite Fachtagung, die im Rahmen des neuen Projekts „Netzwerk der Rückkehr- und Reintegrationsberatung Rheinland-Pfalz“ stattfindet.

„Die Entscheidung für eine freiwillige Ausreise ist in jedem Einzelfall mit schwierigen persönlichen Fragen verbunden. In dieser Situation ist die individuelle, unabhängige und ergebnisoffene Rückkehr- und Reintegrationsberatung ein wichtiges Angebot für ausreisepflichtige Menschen, deren Asylantrag negativ beschieden wurde. Hier können die ausreisepflichtigen Personen gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern aktiv eine Perspektive im Herkunftsland schaffen. Die freiwillige Ausreise ist für alle Beteiligten deshalb immer die bessere Alternative zu einer zwangsweisen Rückführung“, stellte Staatssekretär Janosch Littig in seinem Grußwort fest.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die rheinland-pfälzischen Kommunen bereits seit dem Jahr 2005 mit der Landesinitiative Rückkehr bei der Planung und Umsetzung von Projekten im Bereich der freiwilligen Rückkehr. Im Jahr 2024 mit einer Million Euro. Im Rahmen des neuen Projekts „Netzwerk der Rückkehr- und Reintegrationsberatung Rheinland-Pfalz“ wird die Rückkehrberatung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) seit April 2023 sukzessive und flächendeckend auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Hierfür konnte die Fachstelle des „Kompetenzzentrums Rückkehr“ des Diakonisches Werkes Trier, Simmern-Trarbach und an Nahe und Glan als weiterer Kooperationspartner gewonnen werden.

„Aktuell beobachten wir im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sehr lange Bearbeitungszeiten für die Förderung von freiwilligen Ausreisen über das zentrale Programm REAG/GARP 2.0. Dies verzögert spürbar die freiwillige Rückkehr vieler Ausreisepflichtiger. Um die Kommunen und die ausreisewilligen Menschen unmittelbar zu unterstützen, bis sich die Lage beim BAMF normalisiert, haben wir die Vorrangregelung für die Rückkehrberatung des Bundes partiell ausgesetzt. Die Kommunen können bei Bedarf somit vorübergehend direkt auf das landeseigene Förderprogramm zurückgreifen. Zur Förderung und Unterstützung der freiwilligen Rückkehr wendet das Integrationsministerium im Jahr 2024 wieder insgesamt einen substanziellen Betrag von 2,25 Mio. Euro auf“, erklärte Staatssekretär Janosch Littig.

Die Gesamtkosten des Projekts „Netzwerk der Rückkehr- und Reintegrationsberatung Rheinland-Pfalz“, welches zunächst auf drei Jahre ausgelegt ist, belaufen sich für den Projektzeitraum auf insgesamt 7,5 Millionen Euro. Die Rückkehrberatung in Rheinland-Pfalz wird hierbei zu 90 Prozent durch eine EU-Finanzierung in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro gefördert. Die gewährte Fördersumme aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU wird durch eine Beteiligung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kofinanzierung von 10 Prozent des Gesamtvolumens ergänzt. Der Landesanteil in Höhe von 10 Prozent für die gesamte Projektdauer beträgt ca. 750.000 Euro. Durchgeführt wird das Projekt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM). Die unabhängige Rückkehrberatung ergänzt das bestehende Beratungsangebot und setzt auf fundierte Information der an Rückkehr interessierten Migrantinnen und Migranten. 

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