Die 18. Integrationsministerkonferenz (IntMK) der Länder hat bei ihrem Treffen in Wiesbaden über die aktuellen Herausforderungen durch das Fluchtgeschehen aus der Ukraine und anderen Kriegs- und Krisengebieten beraten. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag bekräftigen die Länder die Solidarität mit den Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz in Deutschland suchen.
„Die Aufnahme und Versorgung der geflüchteten Menschen kann nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen gemeistert werden. Länder und Kommunen stehen bei der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung. Umso mehr benötigen sie aber eine verstetigte, angemessene finanzielle Unterstützung des Bundes, damit sie die Herausforderungen durch Flucht und Migration auch in Zukunft bewältigen können“, betonte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz. Gleichzeitig dankt die IntMK allen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren für die herausragenden Leistungen bei der Aufnahme und Begleitung der Schutzsuchenden.
Bereits im Vorfeld der Konferenz haben die Integrationsministerinnen und -minister sowie die Senatorinnen und Senatoren auf Initiative von Rheinland-Pfalz und weiterer Länder mit einem einstimmigen Umlaufbeschluss ihre Forderung nach einer verstetigten finanziellen Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der Länder und Kommunen für Integrationsmaßnahmen wiederholt.
Das Thema „Sprachmittlung“ als zentrales Angebot der Erstintegration wurde in der diesjährigen Konferenz erneut aufgegriffen. Auf Antrag von Rheinland-Pfalz hat sich die IntMK einstimmig für eine klare gesetzliche Regelung zum Anspruch und zur Finanzierung von Sprachmittlung ausgesprochen. „Sprachmittlung ist ein Muss, wenn Kommunikation mit zugewanderten Menschen, die noch kein oder nur wenig Deutsch sprechen, gelingen soll. Allerdings ist der bisher vom Bund beabsichtigte Anspruch auf Sprachmittlungsdienste im Gesundheitswesen nicht ausreichend. Ebenso dringend notwendig ist eine gesetzliche Absicherung der Sprachmittlung im sozialen Raum, also etwa bei Gesprächen in Behörden, Schulen, Kitas oder Beratungsstellen. Daher ist der Bund gefordert, seine Gesetzgebungskompetenz wahrzunehmen“, hob Ministerin Binz hervor.
Zudem wurden zwei weitere wichtige Beschlüsse zur Sprachförderung gefasst. So haben die Länder die Erweiterung des Zugangs zu Integrations- und Berufssprachkursen über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts begrüßt. Jedoch auch die Notwendigkeit einer zügigen Handlungsweise im Hinblick auf die bedarfsgerechte und finanziell auskömmliche Ausstattung der Integrationskurse betont. An dieser Initiative hat Rheinland-Pfalz ebenfalls maßgeblich mitgewirkt. Ergänzend erfolgte der einstimmige Appell, das Budget zur Förderung der Erstorientierungskurse (EOK) zeitnah deutlich zu erhöhen. „Der Bedarf an Erstorientierungskursen besteht trotz der Öffnung des Integrationskursangebotes weiterhin, um Schutzsuchenden und Zugewanderten erste Orientierung zu bieten und grundlegende sprachliche Kompetenzen zu vermitteln. Dieses stark nachgefragte Angebot ist ein für den (Erst-)Integrationsprozess wertvolles Instrument“, erklärte Ministerin Binz.
Besonders erfreut zeigte sich Integrationsministerin Binz außerdem über den einstimmigen Beschluss zur auskömmlichen Finanzierung der Migrationsberatung durch den Bund. „Durch die erweiterten Zielgruppen infolge der Öffnung der Integrationskurse, der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts und der erwünschten, verstärkten Fachkräftezuwanderung, werden sowohl die Bedeutung der Migrationsberatung als auch die damit verbundenen Herausforderungen steigen. Die auskömmliche Finanzierung der bundesgeförderten Beratungsangebote ist daher zwingend erforderlich“, so Ministerin Binz abschließend.
Für weitere Informationen: www.integrationsministerkonferenz.de
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18. Integrationsministerkonferenz