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Kommunen können europäische Förderung bei der Schaffung kommunaler Aufnahmekapazitäten zur Fluchtaufnahme erhalten

Die Europäische Union stellt für Deutschland 100 Mio. Euro für die Schaffung von Aufnahmekapazitäten zur Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU.

„Für die temporäre Schaffung von Aufnahmekapazitäten stehen bundesweit Mittel der Europäischen Union in Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung. Das Integrationsministerium begrüßt, dass die Kommunen auf diesem Weg von europäischen Fördermitteln profitieren können, um den Ausbau der kommunalen Aufnahmekapazitäten voranzutreiben“, erklärt Integrationsministerin Katharina Binz.

Koordiniert werden die Beantragung und die Verteilung der Gelder im Land vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium. Die Förderung dient der temporären Steigerung von Unterbringungskapazitäten auf kommunaler Ebene im Zeitraum vom 25.02.2022 bis zum 31.12.2023 und gilt damit auch rückwirkend für noch laufende Maßnahmen.

Die Fluchtaufnahme stellt die Länder und Kommunen vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Der Aufbau kommunaler Aufnahmekapazitäten ist die zentrale Herausforderung, die es in den Kommunen aktuell zu bewältigen gilt. „Das Integrationsministerium hat die Aufnahmekapazitäten des Landes mehr als verdoppelt. Dadurch konnte das Land hohe Zugangszahlen mehrfach abpuffern. Auch in diesem Jahr wurden seit Mai weniger Menschen in die Kommunen verteilt als das Land aufgenommen hat. Durch eine geringere Verteilung bekamen die Kommunen Zeit, die eigenen Aufnahmekapazitäten auszubauen. Im vergangenen Jahr haben die Kommunen Sondermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 141,6 Mio. Euro für die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen erhalten. Auch in diesem Jahr werden die Kommunen mit Sondermitteln in Höhe von 121,6 Mio. Euro ausgestattet“, erklärt Integrationsministerin Binz.

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