| Ukraine

Rechtskreiswechsel ukrainischer Vertriebener – Datenaustausch zwischen zuständigen Behörden startet

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben ab dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und werden damit anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt. Damit erhalten sie grundsätzlich keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, den 20. Mai 2022, durch seine Zustimmung die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht.

Da der „Rechtskreiswechsel“ für aus der Ukraine Vertriebene aus dem AsylbLG in das SGB II bzw. SGB XII bereits zum 01. Juni 2022 erfolgen wird, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klargestellt, dass die bereits den für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Behörden vorliegenden personenbezogenen Daten auf Anforderung auch an die Jobcenter und Sozialämter übermittelt werden dürfen. Der Datentransfer von den AsylbLG-Behörden an die Jobcenter und Sozialhilfeträger ist ein wichtiger Baustein für eine effiziente und zeitnahe Umsetzung des Rechtskreiswechsels.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bei den AsylbLG-Behörden durch die Jobcenter und Sozialhilfeträger ist die bundesgesetzliche Regelung des § 67a Abs. 2 Nr. 2 b) bb) des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X). Danach dürfen Behörden Sozialdaten auch bei anderen Stellen Daten erheben, wenn die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde und zudem – wie hier – keinerlei Anhaltspunkte bestehen, dass ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen beeinträchtigt wird.

Die entsprechende Datenübermittlung ist datenschutzrechtlich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetzt Rheinland-Pfalz (LDSG) und § 7 Abs. 3 Nr. 1 LDSG - soweit öffentliche Stellen des Landes Rheinland-Pfalz betroffen sind – ohne Einholung einer Einwilligung zulässig.

Teilen

Zurück