| Vergabe / Bewältigung Kriegsfolgen

Schmitt: Erleichterte Vergabe zur Krisenvorsorge und -bewältigung infolge des Kriegs

Die Landesregierung schafft mit der erleichterten Vergabe für Kommunen und Landesdienststellen wichtige Grundlagen zur Krisenvorsorge und -bewältigung. „Wir wollen, dass das Land und unsere Kommunen im Bedarfsfall schnell reagieren können. Deshalb schaffen wir mit den Vergabeerleichterungen einen notwendigen und flexiblen Rahmen.“ Das hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.

Unter die erleichterte Vergabe fallen insbesondere Anschaffungen, die zur Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine in den rheinland-pfälzischen Kommunen notwendig sind, bspw. zur Unterbringung von Flüchtlingen oder zur Abwehr von Cyberattacken.

„Bedauerlicherweise haben sich die Auswirkungen der schrecklichen kriegerischen Ereignisse in der Ukraine in weite Bereiche unseres gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund soll der Anwendungsbereich der erleichterten Vergabe, wie er bereits seit März 2022 geregelt war, erweitert werden. Dadurch sollen kurzfristig erforderlich werdende Leistungen schnell und effizient beschaffen werden können“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Die vergaberechtlichen Erleichterungen für Kommunen zur Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Personen sind bereits kurz nach Beginn des schrecklichen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine in Kraft gesetzt worden und werden jetzt erweitert. Erfasst werden nun auch Beschaffungen, die infolge des Kriegsgeschehens der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Land und in den Kommunen dienen. Das sind bspw. Anschaffungen im Bereich der IT- und Cybersicherheit, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Gefahrenabwehr, des Gesundheitsschutzes sowie der Versorgungssicherheit einschließlich Energieversorgung, auch infolge gestörter Lieferketten. 

„Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können seitens der Kommunen und der Landesdienststellen nun ab sofort viele Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden“, erklärte Schmitt. Unter anderem hatten die Kommunen um diese Vereinfachungen im Vergaberecht für bestimmte Bereiche gebeten.

Die Erleichterungen bestehen darin, dass Kommunen und Dienststellen des Landes bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen festgelegter Auftragswertgrenzen vereinfacht nichtöffentliche Vergabeverfahren (Verhandlungsvergaben, Beschränkte Ausschreibungen) anstatt öffentliche Ausschreibungen in Anspruch nehmen können. Bei besonderer Dringlichkeit kann u.U. auch nur eines statt der üblicherweise erforderlichen drei Angebote ausreichend sein. 

Die Vereinfachungen im Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine dienen, gelten zunächst bis Ende des Jahres 2022. 

Das Rundschreiben finden Sie hier.

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