Auch wenn die Zahl an zu erwartenden Vertriebenen aus der Ukraine schwer abzuschätzen sei, nehmen Fluchtbewegungen ins Bundesland bereits zu. Vertriebene aus der Ukraine machen sich auf den Weg zu Angehörigen in Rheinland-Pfalz, um Unterkunft in der Nähe von bekannten und geliebten Menschen zu finden. Gleichzeitig reisen freiwillige Helfer an die Grenze zur Ukraine, um Flüchtenden zu helfen, indem sie diese mit nach Deutschland nehmen und mit ihnen eine sichere Unterkunft suchen.
Aus der Ukraine Vertriebene können dabei schnelle Hilfen in Anspruch nehmen, betonte Sozialminister Alexander Schweitzer. „Kurzfristig sind hier sogenannte Überbrückungsleistungen der Sozialhilfeträger möglich. Dabei handelt es sich um Leistungen, mit denen schnell die ersten Bedarfe der vertriebenen Menschen abgedeckt werden können, also insbesondere Sozialhilfeleistungen für Ernährung, Unterkunft und medizinischer Versorgung“, sagte er. Die Unterstützungsleistung sei zunächst für alle hilfebedürftigen Personen nach dem Sozialgesetzbuch (Zwölftes Buch) möglich. Sie werde gewährt, soweit keine vorrangige Versorgung nach dem SGB II oder SGB XII erfolge. „Entscheidend ist aktuell, dass wir den Menschen aus der Ukraine Schutz bieten können, wenn sie diesen in Rheinland-Pfalz suchen“, sagte Sozialminister Schweitzer.
Dazu erklärte Integrationsministerin Katharina Binz: „Wir sind darauf vorbereitet, schaffen kurzfristig 4.000 zusätzliche Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und stehen im Austausch mit den Kommunen, um die Aufnahmekapazitäten in einem koordinierten Verfahren weiter auszubauen.“
Katharina Binz betonte weiter: „Die Schutzsuchenden aus der Ukraine benötigen möglichst schnell einen gesicherten Aufenthaltsstatus, der ihnen Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung garantiert.“ Aktuell gilt, dass Menschen aus der Ukraine visumfrei für 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können. Um einen längerfristigen Schutz und Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, bleibt ihnen momentan nur der Weg über ein Asylverfahren. Hiermit ist auch die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes verbunden, was jedoch für diejenigen unattraktiv ist, die bereits bei Verwandten oder Freunden untergekommen sind.
Eine Lösung zeichnet sich gerade auf europäischer Ebene ab, erklärt Integrationsministerin Katharina Binz: „Wir gehen davon aus, dass am Donnerstag die Anwendung der Massenzustromrichtlinie auf europäischer Ebene beschlossen wird. Mit ihr bekämen die vertriebenen Menschen aus der Ukraine schnell einen sicheren Aufenthaltsstatus, Zugang zu Sozialleistungen und die Möglichkeit zu arbeiten.“ Dieser Status würde einen Aufenthalt von maximal drei Jahren ermöglichen.
„Bis diese europäische Regelung greift, benötigen die Menschen aber eine Übergangslösung, die ihnen Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung garantiert. Kurzfristige Überbrückungsleistungen der Sozialhilfeträger können dies leisten“, stellten Integrationsministerin Katharina Binz und Sozialminister Alexander Schweitzer abschließend fest.